Fernsehansprache aus Warschau zum deutsch-polnischen Vertrag, 7. Dezember 1970
![Schwarz-Weiß-Aufnahme Willy Brandts und des polnischen Ministerpräsidenten Józef Cyrankiewicz, die jeweils eine Version des Warschauer Vertrags 1970 unterschreiben. Im Hintergrund sind einige gespannt blickende Politiker zu sehen.](https://www.willy-brandt-biografie.de/wp-content/uploads/2017/09/1970_Warschauer_Vertrag_2790-750x500.jpg)
Nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages erläutert Bundeskanzler Willy Brandt seinen Landsleuten in einer Ansprache über das Deutsche Fernsehen die Bedeutung des Abkommens. Wichtigster Punkt darin ist die Feststellung, dass die Oder-Neiße-Grenze die westliche Staatsgrenze Polens bildet. Als Hauptursache für den Verlust der deutschen Ostgebiete nennt Brandt die millionenfachen Verbrechen des Hitlers-Regimes, das vor allem Polen schlimmstes Leid zugefügt habe.
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