Fernsehansprache aus Warschau zum deutsch-polnischen Vertrag, 7. Dezember 1970

Schwarz-Weiß-Aufnahme Willy Brandts und des polnischen Ministerpräsidenten Józef Cyrankiewicz, die jeweils eine Version des Warschauer Vertrags 1970 unterschreiben. Im Hintergrund sind einige gespannt blickende Politiker zu sehen.
© Bundesregierung/Engelbert Reineke

Nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages erläutert Bundeskanzler Willy Brandt seinen Landsleuten in einer Ansprache über das Deutsche Fernsehen die Bedeutung des Abkommens. Wichtigster Punkt darin ist die Feststellung, dass die Oder-Neiße-Grenze die westliche Staatsgrenze Polens bildet. Als Hauptursache für den Verlust der deutschen Ostgebiete nennt Brandt die millionenfachen Verbrechen des Hitlers-Regimes, das vor allem Polen schlimmstes Leid zugefügt habe.
Zum Volltext der Rede.

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